
Weiterer Fahrplan Corona-Krise
Sehr geehrte Hietzingerinnen und Hietzinger!
Im folgenden eine Kurze Zusammenfassung der heutigen Pressekonferenz der Bundesregierung:
Regelungen und Vorgehen bis Ostern
- 8 Tage strikte Einhaltung der bisherigen Maßnahmen mit dem Ziel Kräfte zu bündeln um die Verbreitung des Virus möglichst einzudämmen.
- Keine Familienfeiern (außerhalb des eigenen Haushaltes) zu Ostern
Handel und Dienstleistungen
-Ab 14.4. können kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe wieder unter den folgenden Bedingungen öffnen:
o Max. 400m² Verkaufsfläche
o Nur 1 Kunde pro 20 m²
o Sicherstellen der maximalen Kapazität durch Einlasskontrolle
o Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen
o Regelmäßige Desinfektion muss sichergestellt werden
-Bau- und Gartenmärkte können auch bereits ab 14.4. aufsperren unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche – die weiteren Auflagen gelten selbstverständlich auch in diesem Bereich
-Die 400 m² Grenze gilt für die gesamte Fläche von Einkaufszentren
-Ab 1. Mai können alle Geschäfte für den Verkauf von Waren sowie Friseure unter strengen Auflagen öffnen.
-Alle anderen Dienstleistungsbereiche inkl. Hotels und Gastronomie werden bis Ende April evaluiert mit dem Ziel ab Mitte Mai eine stufenweise Öffnung zu ermöglichen.
Bildungsbereich
-Im Bildungsbereich bleibt die bestehende Regelung jedenfalls bis Mitte Mai bestehen
-Bis Ende April wird die weitere Entwicklung evaluiert und danach wird festgelegt, wie die weitere Vorgehensweise auszugestalten ist
-Matura und Lehrabschlüsse können aber jedenfalls unter strengen Auflagen durchgeführt werden.
-Für alle weiteren Kinder ist selbstverständlich eine Betreuung im Kindergarten oder der Schule sichergestellt, falls die Betreuung nicht zuhause erfolgen kann
-An den Universitäten sollen bis auf weiteres die Lehrveranstaltungen auf digitale Weise stattfinden – Prüfungen können stattfinden, wenn die entsprechenden Auflagen eingehalten werden
-Zu weiteren Details wird Bundesminister Faßmann noch in den kommenden Tagen die Medien informieren
Veranstaltungen
-Bis Ende Juni werden keine Veranstaltungen stattfinden.
-Bis Ende April wird entschieden, was über den Sommer möglich sein wird
Begleitende Maßnahmen
-Um diese Lockerungen durchführen zu können, braucht es aber begleitende Maßnahmen, die das Risiko reduzieren, dass es zu einer zweiten Infektionswelle kommt.
Ausgangsbeschränkungen
-Die Ausgangsbeschränkungen bleiben bis Ende April bestehen und werden bis dahin weiter evaluiert
-Neben den Besorgungen des täglichen Bedarfs, darf man nach Ostern natürlich in alle Geschäfte einkaufen gehen, die dann geöffnet haben.
-Auch das Bewegen an der frischen Luft ist nach wie vor möglich – dafür werden voraussichtlich ab Dienstag nach Ostern die Bundesgärten wieder öffnen. Es wird aber strenge Einlasskontrollen geben und die Polizei wird kontrollieren, ob die Abstände eingehalten werden.
Ausweitung der „Maskenpflicht“
-Neben den Supermärkten wird diese ab 14. April in allen Geschäften gelten, die geöffnet sind.
-Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln wird es ab 14. April eine Verpflichtung geben, Mund und Nase zu bedecken.
-Wenn kein Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung steht, kann auch ein Tuch oder ein Schal verwendet werden.
-Am Arbeitsplatz sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam darüber entscheiden.
Containment-Strategie
-Das Ziel muss es sein, dass jeder Verdachtsfall sobald als möglich Klarheit hat, ob er infiziert ist.
-Danach soll so schnell als möglich das Tracking der Kontakte durchgeführt werden, die mit dem Infizierten in den vergangenen Tagen in Kontakt waren
-Dafür sollen alle vorhandenen Kanäle genutzt werden– sowohl digitale Applikationen als auch, wie bisher schon, durch direkte Kontaktaufnahme seitens der Behörden mit Verdachtsfällen
Besonderer Schutz der Risikogruppen
-Risikogruppen sollen nach Möglichkeit zuhause bleiben
-Im Parlament wurden vergangenen Woche die rechtlichen Grundlagen geschaffen, dass besonders Gefährdete, die noch im Erwerbsleben stehen, einen Anspruch auf Home-Office bzw. auf Dienstfreistellung haben
[06.04.2020]