Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP-Verfahren) für die Attraktivierung der Verbindungsbahn startet heute (Frist bis 23. April 2021!)

Mit heutigem Tag beginnt der öffentliche Verfahrensteil des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens zum Projekt „Attraktivierung der Verbindungsbahn“. Die Auflagefrist läuft bis 23. April 2021. So lange können Einwendungen vorgebracht werden und die Anrainer Verfahrensstellung beantragen.

Ich möchte alle Anrainerinnen und Anrainer darauf aufmerksam machen, dass ab heute der Zeitpunkt gekommen ist, vom Stellungnahmerecht Gebrauch zu machen!

Es ist bitter, dass dem Bezirk hier keine Parteienstellung zukommt und gleichzeitig von den Projektplanern durch die Hochlage der Trasse ein nicht zeitgemäßer Irrweg beschritten wird. Die Projektdetails, zum Beispiel, dass die Steigung maximal 12 Promille betragen darf, legen den Rückschluss nahe, dass die Verbindungsbahn vorrangig für den Güterverkehr ertüchtigt wird. Der 15-Minuten Schnellbahn-Takt, der seitens ÖBB und Stadt Wien ins Treffen geführt wird, stellt eine erhebliche Verbesserung dar, ist jedoch im Projektvertrag nicht festgeschrieben und somit auch bei Umsetzung des Projektes nicht garantiert.

Der Bezirk steht seit 2016 mit den ÖBB im Gespräch. Er hat in diesem Verfahren keine Parteienstellung, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger werden nach dem UVP Gesetz durch die Stadt Wien im Verfahren vertreten.

Bereits 2017 wurde auf Initiative des Abg.z.NR. Mag. Wolfgang Gerstl eine Nationalratspetition eingebracht, um die Kritik der Bevölkerung Hietzings vorzubringen.

Der Bezirk schöpft die beschränkten Möglichkeiten voll aus, wodurch wir einige wichtige Zugeständnisse erreicht haben. Für grundsätzliche Änderungen am Projekt wie z.B. eine Tieferlegung der Trasse und den Beibehalt der Querungen für den motorisierten braucht es jedoch eine ordentliche Parteienstellung, die dem Bezirk laut UVP-Gesetz leider nicht zukommt. Dieses Recht liegt bei der der Stadt Wien.

In den Gesprächen mit den Vertragspartnern ÖBB und Stadt Wien konnte der Bezirk bisher einige Verbesserungen für die Hietzingerinnen und Hietzinger durchsetzen:

• Offene Brückenkonstruktion zwischen Wiental und der geplanten neuen Station Hietzinger Hauptstraße anstatt einer massiven Stützmauer
• Gestaltungswettbewerb, um das Erscheinungsbild an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen
• Querungen – Fußgängerquerungen an den heutigen Querungsstellen in der Jagdschlossgasse und Veitingergasse anstatt eines Umweges
• Verbreiterung der Stranzenbergbrücke – kein Entfall von Fahrspuren auf der Brücke, Bushaltestellen erhalten eigene Haltestellenbuchten, um Staus in der Atzgersdorfer Straße und der Hetzendorfer Straße zu vermeiden
• Bessere Information der Bürgerinnen und Bürger, z.B. Online-Infopoint

Rechtsanwalt Dr. Stephan Messner bemüht sich ab heute, mittels einer Bürgerinitiative im UVP-Verfahren die verbleibenden Kritikpunkte seitens der Bevölkerung im Verfahren einzubringen und Lösungen einzufordern. Selbstverständlich stehen sowohl die Bezirksvorstehung als auch die Bürgerinitiative den Anrainerinnen und Anrainern als Anlaufstelle zur Verfügung, um Hilfestellung zu leisten, damit die Rechte der Betroffenen jedenfalls gewahrt bleiben! Unter https://verbindungsbahn-wien.at/ gibt es laufend aktualisierte Informationen.

Da dem Bezirk im UVP-Verfahren keine Parteienstellung zukommt sondern laut Umweltverträglichkeitsgesetz die Gemeinde, in diesem Fall die Stadt Wien, vertreten ist, darf ich auf die heute gegründete Bürgerinitiative „Attraktivierung der Verbindungsbahn – Ohne Hochtrasse und Querungsverlust (MIV)“ hinweisen, da einzig im UVP-Verfahren noch signifikante Änderungen am vorliegenden Projekt rechtsverbindlich erreicht werden können.

[9.3.2021]

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