
Hietzing fordert neue Schutzzone in der Adolfstorgasse
Die Novelle der Wiener Bauordnung wird seitens des 13. Bezirkes aufgrund der Kompetenzbeschneidungen in einigen Bereichen sehr kritisch beurteilt. Positiv für die Erhaltung der historischen Bebauung und des Stadtbildes wird jedoch die vorgesehene Möglichkeit zur Verordnung von Schutzzonen für einzelne Gebäude gesehen.
"Die Beschneidung einiger Bezirkskompetenzen durch die neue Bauordnungsnovelle sehe ich selbstverständlich sehr kritisch, da es unsere Möglichkeiten noch weiter beschränkt auf das Baugeschehen im Bezirk Einfluss zu nehmen“, zeigt sich die Vorsitzende des Bauausschusses Bezirksrätin Dorothea Drlik skeptisch. „Die vorgesehene Bauordnungsnovelle gibt uns andererseits auch die Möglichkeit Schutzzonen für einzelne, historische Gebäude zu verordnen und somit den Abbruch und die Verbauung mit Zweckbauten hintanzuhalten“, äußert sich Drlik über die positiven Aspekte der Bauordnungsnovelle.
Nach dem bedauernswerten Abbruch des Gründerzeithauses in der Hietzinger Hauptstraße 100-101 können einzelne Gebäude, die für die Erhaltung des Hietzinger Ortsbildes von herausragender Bedeutung sind, besser vor dem Abbruch bewahrt werden. Die Bezirksvertretung Hietzing hat bezüglich der Verordnung einer Schutzzone für die historischen Villen im Bereich Adolfstorgasse einstimmig beschlossen. Ich hoffe, dass das Rathaus der Intention des Bezirkes folgt dabei mithilft den einzigarten Ortsbildcharakter von Ober Sankt Veit auch für zukünftige Generationen sicherzustellen!
[15.11.2018]