
Monsterbau im Napoleonwald – Einsprüche des Bezirks wurden in der Stadtratsvorlage aufgehoben.
Dieser Tage erreichte die Nachbarinnen und Nachbarn des ehemaligen Restaurants „Napoleonwald“ in der Felixgasse 6 in Hietzing, eine unerfreuliche Nachricht per Post: Die MA37/ Baupolizei hat den Baubescheid für die Errichtung eines unterkellerten Wohn- und Bürogebäudes in Massivbauweise mit vier Geschossen zur Schaffung von 29 Wohnungen, 13 Büros und 26 PKW-Stellplätzen auf der Liegenschaft Felixgasse 6 (Anm. ident Jaunerstraße 5) im Parkschutzgebiet erlassen.
Die MA19/ Architektur und Stadtgestaltung schaut weg und ist der Ansicht dieses Projekt passe in die Einfamilienhausgegend! Dieses Projekt ist ein Desaster für den Naturraum Napoleonwald und die Lebensqualität der Bewohner. Seitens des Bezirks wurden massive Einwendungen gegen das Bauprojekt mit über 3000m² Nutzfläche erhoben. Da sich das Naturdenkmal Nr. 177 ,Eichenbestand Napoleonwald‘ meiner Ansicht nach auch auf diese Liegenschaft erstreckt, kann ein Bau nach §28 des Wiener Naturschutzgesetzes nur unter strengen Schutzauflagen möglich sein. Ebenso entspricht ein solches Großprojekt nicht dem Ortsbild und die Geschäftswidmung im Erdgeschoss wird mit Büros, die spannnenderweise jeweils über Badewanne und abgetrenntes WC verfügen, meines Erachtens gezielt umgangen. Wer sich vor Ort ein Bild von der durch Einfamilienhäuser geprägten Siedlung macht muss feststellen, dass ein derartiges Großbauprojekt den Erholungswert des Napoleonwaldes und den Naturraum empfindlich stört.
Die Liegenschaft Felixgasse 6 hat, so wie die Besiedelung des Gebietes rund um den Napoleonwald, eine wechselhafte Geschichte. Hier befand sich lange Zeit das Siedlerheim als Zentrum des örtlichen Gemeinlebens, später wurde der Grund von der Stadt Wien zunächst an Restaurantbetreiber verpachtet und rund um die Jahrtausendwende aus dem Besitz der Stadt Wien an diese verkauft. Im Jahr 2001 kam es zu einer umfassenden Ausweitung der Bebauungsmöglichkeiten auf der Liegenschaft. Im Jahr 2018 wurde die Erdgeschossfläche im Zuge einer Überarbeitung der Flächenwidmung mit einer Geschäftsflächenwidmung versehen.
Es kommt zu Aufschüttungen und Abgrabungen, somit ist unklar, von welchem Punkt aus die Höhe gemessen wird. Es ist mir unverständlich, wie es in Bauklasse I mit 6,5m Bauhöhe möglich sein kann vier Stockwerke hoch zu bauen. Die weitere Abgrabung zur Herstellung der Tiefgarage muss durch die MA22/ Umweltschutz dahingehend geprüft werden, ob der natürliche Wasserfluss oder der Wurzelraum der Naturdenkmal-Eichen geschädigt werden.
Entsprechend der Wiener Stadtverfassung (§103h) und der Geschäftsordnung des Magistrats (§31 Abs. 5) ist vorgesehen, dass bei Differenzen zwischen Bezirksvorstehung und einer Magistratsabteilung die amtsführenden Stadträtinnen und Stadträte den Akt vidieren und nach Prüfung der Einwände entscheiden müssen.
In Bauverfahren werden Einwände des Bezirks besonders gerne vom Tisch gewischt. Dieser Fall sticht besonders negativ heraus, denn es gab keinerlei inhaltliche Prüfung oder Beantwortung der Einwände des Bezirks, was nach §103k der Stadtverfassung vorgeschrieben wäre. Die Anwendung des Wiener Naturschutzgesetzes §28 muss in Hinblick auf das Naturdenkmal Napoleonwald ordentlich geprüft werden.
Mit dieser Aufhebung der Einwände des Bezirks in der Stadtratsvorlage sind wir nun nicht mehr Teil des Verfahrens. Die Nachbarinnen und Nachbarn werden wir bei weiteren, Schritten selbstverständlich nach Kräften unterstützen, einfach hinnehmen kann man dieses Großbauprojekt am Rande des Napoleonwaldes nicht!
[9.06.2023]
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