Historisches Ensemble der Gloriettegasse muss erhalten bleiben!

Nachverdichtung. Dieses recht harmlose Schlagwort versetzt so mache Hietzingerin und so manchen Hietzinger zurecht in Alarmbereitschaft, so auch in der Lainzer Straße in Alt Hietzing.
Nach einem Eigentümerwechsel der weit über die Bezirksgrenzen hinweg bekannten und prominent gelegenen, ehemaligen „Galerie Otto“ in der Lainzer Straße 53, liegen nun die Pläne des neuen Eigentümers vor. Es sollen insgesamt 14 Wohnungen und zwei Arztpraxen und eine Tiefgarage mit Ausfahrt in die Lainzer Straße entstehen. Knackpunkt dürfte jedoch die Errichtung eines geplanten, zweiten Dachgeschosses sein, wie aus der schriftlichen Stellungnahme der MA19/Architektur und Stadtgestaltung hervorgeht.

Wir haben bereits vor Jahrzehnten das historische Ensemble an der Kreuzung Lainzer Straße # Gloriettegasse als Schutzzone ausgewiesen, um diesen einzigartigen und historisch besonders wertvollen Bestand an Gründerzeit- und Jugendstilgebäuden für nachfolgende Generationen zu erhalten.

In der Stellungnahme der MA19 wird explizit darauf verwiesen, dass der Errichtung eines zweiten Dachgeschosses aus Stadtplanerischer und Stadtgestalterischer Sicht „…das örtliche Stadtbild im Sinne des §85 der Wiener Bauordnung weder gestört noch beeinträchtigt…“ wird.

Die Vorgaben für die Errichtung von Häusern bzw. einen Umbau sind im Flächenwidmungsplan festgeschrieben. Und hier steht für die Lainzer Straße 53 eindeutig und unmissverständlich, dass die Errichtung von nur einem Dachgeschoss erlaubt ist. Ein zweites Dachgeschoss ist hingegen explizit untersagt. Dieses wunderschöne Gründerzeithaus mit den einzigartigen Reliefverzierungen und Fensterumrandungen ist ein prominentes Aushängeschild unseres Bezirkes, weshalb ich hier an die Magistratsabteilungen appelliere, keinesfalls eine Ausnahme zu genehmigen.

„Wir bemühen uns im Auftrag der Hietzingerinnen und Hietzinger darum, den einzigartigen Charakter Alt Hietzings zwischen Schönbrunn und dem Küniglberg zu bewahren. Wenn ein zweites Dachgeschoss als ,Galeriegeschoss‘ durch die Hintertüre genehmigt wird, kann dies als Präzedenzfall gelten, der das historische Hietzing bedroht“, so Dorothea Drlik, die Vorsitzende des Hietzinger Bauausschusses.

[11.09.2020]

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