Friedensstadt Verkehrsorganisation
Die Bewohnerinnen und Bewohner der Friedensstadt können bis 9. März im Rahmen einer postalischen Befragung über die künftige Ausgestaltung der Verkehrsorganisation in der Friedensstadt entscheiden.
Zur Auswahl stehen zwei durch die MA28/ Straßenverwaltung und Straßenbau und MA46/ Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten ausgearbeiteten Varianten, die eine rechtskonforme Stellplatzaufteilung in der Friedensstadt ermöglichen.
Die Unterlagen sollen Ihnen behilflich sein, sich ein genaues Bild über die jeweiligen Vor- und Nachteile der zukünftigen Verkehrsorganisation zu machen. Mit einer Kurzbeschreibung finden Sie die Übersichts- und Detailpläne zum Download.
VARIANTE 1 – Siedlungsstraßenrichtlinie
Bei dieser Variante bleiben die Straßenzüge im Gegenverkehr befahrbar und sie ermöglicht die gewohnte Erreichbarkeit der einzelnen Wohnhäuser von beiden Seiten. Um legales Parken zu ermöglichen, werden laut den Fachdienststellen die Parkplätze unter Ausnutzung der optimalen Stellplatzmöglichkeiten in versetzter Parkordnung markiert. In dieser Variante können weniger Parkplätze geschaffen werden als bei Variante 2. Das Abstellen der Fahrzeuge ist nur in den markierten Bereichen möglich.
VARIANTE 2 – Einbahnführung
Diese Variante ist ein von den Fachdienststellen ermitteltes Einbahnsystem. Die Einbahnrichtungen orientieren sich an den am häufigsten gefahrenen Fahrtrichtungen und optimierten Distanzen. In dieser Variante können mehr Parkplätze geschaffen werden als bei Variante 1. Die Erreichbarkeit der Wohnstätten kann mit Umwegen verbunden sein.
Die Einbahnführung betrifft die Straßenzüge Kleiner Ring von Friedenzeile bis Saulackenweg, Großer Ring von Friedenszeile bis Pallenbergstraße, Jenbachgasse von Kleiner Ring bis Friedensstadtgasse, Kramer-Glöckner-Straße von ONr. 2 bis 50, Friedenszeile von Friedensstadtgasse bis Kleiner Ring und die Pallenbergstraße von ONr. 107 bis 28A.
Sämtliche verbleibenden Straßenzüge der Friedensstadt werden nach dem Siedlungsstraßenprinzip ausgestaltet.
Parkplatzvergleich zwischen Variante 1 und Variante 2
Die Fachdienststellen haben ermittelt, dass in der Variante 1 „Siedlungsstraßenrichtlinie“ voraussichtlich ca. 358 legale Parkplätze geschaffen werden. In der Variante 2 „Einbahnführung“ können voraussichtlich ca. 405 Parkplätze geschaffen werden. Daraus ergibt sich eine Differenz zwischen den beiden Varianten von 47 Parkplätzen.
In der nachstehenden Tabelle finden Sie eine Auflistung der Straßenzüge mit einer Gegenüberstellung der jeweiligen Anzahl an Parkplätzen, die laut Planungen der Fachdienststelle ca. geschaffen werden kann:
Gegenüberstellung der Anzahl an Parkplätzen zwischen Variante 1 und Variante 2
Kleiner Ring V1: 43 - V2:48
Großer Ring V1: 40 - V2:44
Pallenbergstraße: V1 118 - V2 133
Jenbachgasse: V1 50 - V2 60
Friedenszeile: V1 107 - V2 120
Gesamtanzahl Parkplätze: V1 358/ V2 405
ZUSÄTZLICHE MÖGLICHKEIT: WOHNSTRASSE
Unabhängig von den beiden zuvor erläuterten und zur Verfügung stehenden Varianten besteht zusätzlich die Möglichkeit, die gesamte Friedensstadt als Wohnstraße auszuweisen. Diese Ausweisung hat keinen Einfluss auf die Anzahl an Parkplätzen bei der jeweiligen Variante. Kurz zusammengefasst lässt sich festhalten, dass prinzipiell der Fahrzeugverkehr in Wohnstraßen eingeschränkt ist, das Spielen von Kindern auf der Fahrbahn erlaubt ist und das erlaubte Fahrtempo Schrittgeschwindigkeit ist.
[18.02.2022]
Ich freue mich über Ihre Nachricht!
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und werden uns so rasch wie möglich bei Ihnen melden!