Anrainerparken muss möglich werden!

Das Verkehrsministerium schafft nun Klarheit: Anrainerparken ist auch in nicht parkraumbewirtschafteten Gebieten möglich.

Das Verkehrsministerium schafft nun Klarheit: Anrainerparken ist auch in nicht parkraumbewirtschafteten Gebieten möglich. Frau Vizebürgermeisterin Vassilakou ist nun aufgefordert, den Weg für Anrainerparken in Hietzing freizugeben. 20 % der Stellplätze in den überparkten Gegenden Hietzings, vor allem in den Straßenzügen in U-Bahn-Nähe und im Zentrum Hietzings, könnten dann für die Anrainer/innen reserviert werden. In einem Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie vom 12. November 2013 an alle Verkehrsabteilungen der Länder wird festgehalten, dass die Schaffung von Anrainerparkplätzen rechtlich möglich ist. Und weiter: „Dies ist unabhängig von der Frage zu betrachten, ob in dem betroffenen Gebiet eine allfällige Gebührenpflicht für das Parken besteht.“

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